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NEWSLETTER
24.01.2012
Alle Stadtkalender wurden verteilt und die Nachfrage war wieder einmal riesig. Vielen Dank hierfür an alle Kunden, die den Kalender schätzen und auch täglich nutzen. :-)
Einige Exemplare finden Sie noch im POCO Deggendorf und im neuen Jack Wolfskin Store, welcher Anfang März eröffnet.
19.09.2011
Ab heute können Sie sich für unsere verschiedenen Projekte für einen Newsletter eintragen.
Dazu einfach auswählen für was Sie sich interessieren (Informiert.TV, Harmonie-Tage, Outlet-Weekend oder Stadtkalender), e-Mail Adresse eintragen und absenden.
Und keine Sorge, das Sie ständig e-Mails von uns bekommen. Maximal 2x im Monat werden wir Sie über Neuigkeiten und interessante Rabattaktionen informieren.
Also schnell eintragen und Facebook nicht vergessen. ;-)
13.08.2011
Freudig können wir verkünden, das nach einer langen Produktionszeit endlich der Trailer fertig gestellt wurde.
Hier können Sie sich einen kurzen Überblick über den Produktionablauf bei uns im Büro, der Druckerei und beim Buchbinder verschaffen.
Über ein kurzes Feedback würden wir uns natürlich sehr freuen. :-)
Welcome
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der Medien- & Verlagsgruppe Informiert.TV GmbH & Co. KG
Fassung vom 06. Dezember 2010
§ 1 Allgemeines
(1) Alle Rechte des Stadtkalenders liegen bei dem Herausgeber - der Medien- & Verlagsgruppe Informiert.TV (nachfolgend „Verlag" genannt). Für die Schaltung von Anzeigen gelten nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen, die mit der Auftragserteilung vom Auftraggeber (nachfolgend „Kunde" genannt) anerkannt werden. Kunde ist immer die natürliche oder juristische Person, welche die Anzeigenschaltung und/oder die Anzeigengestaltung in Auftrag gibt. Maßgeblich für den Auftrag ist, neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und die Auftragsbestätigung.
(2) Der Verlag übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt und die rechtliche Zulänglichkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Namen, Fotografien, Karten, Etiketten, Markenschutz, Copyrights, Text- und Bildunterlagen oder Ähnliches. Der Kunde stellt den Verlag von möglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Ausführung des Auftrags gegen ihn erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
(3) Alle ausgeschriebenen Preise sind in EURO (€) angegeben und verstehen sich zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.). Nur die vom Verlag herausgegebenen und jeweils gültigen Preislisten und Verkaufsunterlagen sind für den Auftrag maßgeblich.
(4) Der Verlag behält sich das Recht vor, den angegebenen Anzeigen- bzw. Redaktionsschluss je nach Auftragslage und Anzeigenmenge anzupassen.
(5) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche durch den Verlag mit dem Wort „Anzeige" oder „Werbung" gemäß § 26 Mediengesetz kenntlich gemacht.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Mit schriftlicher Bestellung der gewünschten Anzeige gibt der Kunde ein verbindliches Angebot für die Anzeigenschaltung ab, das durch die schriftliche Bestätigung des Verlages angenommen wird. Als Bestätigung gilt hierbei die Zustellung der Rechnung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung von nicht bestätigten Anzeigen.
(2) Dem Wunsch eines Konkurrenzausschlusses von Mitbewerbern kann seitens des Verlags nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung entsprochen werden. Hierfür wird dem Anzeigenkunden ein separates Angebot erstellt.
(3) Beilagen sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Eine evtl. Ablehnung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
(4) Der Verlag ist berechtigt bei Rücktritt des Kunden, welcher schriftlich erfolgen muss, folgende pauschale Entschädigungen zu berechnen. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Verlag. Berechnungsgrundlage ist hierbei immer der Gesamtauftragswert: 15 % nach Versand der Auftragsbestätigung, 30 % nach Einbinden fertiger Grafiken in die Online-Ausgabe des Stadtkalenders. Bei Rücktritt durch den Auftraggeber ab 14 Tage vor Redaktionsschluss gilt eine pauschale Gebühr i. H. v. 50 % des Gesamtauftragswertes, nach Versand der Auftragsbestätigung als vereinbart. Erfolgt ein Rücktritt nach dem Anzeigen- bzw. Redaktionsschluss, besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des erteilten Auftrages. Rücktritte müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.
(5) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagen wegen des Inhalts, der Herkunft und/oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
§ 3 Druckunterlagen des Kunden
(1) Fertige Druckdaten werden durch den Kunden dem Verlag als .jpg- oder .pdf-Datei mit einer Auflösung von mind. 300 dpi und in der richtigen Größe auf CD-ROM oder per e-Mail übergeben. Der Verlag hat das Recht, die übermittelten Daten auf ihre Darstellung und technische Eignung zu prüfen und ggf. zur Anpassung an den Kunden zu retournieren. Sollte die erforderliche Anpassung durch den Kunden nicht innerhalb 14 Tage, spätestens jedoch bis zum angegebenen Redaktionsschluss erfolgen, ist der Verlag auch berechtigt, diese Anpassungen ohne vorheriger Vereinbarung mit dem Kunden selbst vorzunehmen und Kosten i. H. v. € 50,- je angefangene Arbeitsstunde dafür zu berechnen.
(2) Anzeigen die bereits in abgeschlossener und vollendeter Form als Druckunterlagen an den Verlag zur Anzeigenschaltung übergeben werden, bedürfen keiner ausdrücklichen Druckfreigabe durch den Kunden. Bereits eine kommentarlose Übermittlung der druckfähigen Daten bedeutet automatisch eine Druckfreigabe zur Veröffentlichung der Anzeige. Reklamationsansprüche aufgrund fehlerhafter, gelieferter Druckdaten durch den Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Der Kunde ist für den Inhalt der Anzeige verantwortlich. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Der Kunde verpflichtet sich rechtsverbindlich, den Verlag von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen den Verlag wegen des Inhalts oder Gestaltung der Anzeige geltend gemacht oder Ordnungsgeld, auf die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten, sowie dem Verlag alle darüber hinausgehenden Folgeschäden, insbesondere auch das volle Anzeigenentgelt für eine evtl. zu veröffentlichende Gegendarstellung vollumfänglich zu erstatten.
(4) Der Verlag behält sich vor, alleine zu entscheiden, ob die vom Kunden übergebene Anzeige veröffentlicht wird oder nicht. Wenn Anzeigen politisch, diskriminierend, rassistisch, gewaltverherrlichend, jugendgefährdend oder in anderer Form negativ auffallen und gegen die Grundsätze des Verlages verstoßen, wird eine Veröffentlichung verweigert. Diese Regelung gilt auch dann, wenn für die betreffende Anzeige bereits vom Kunden eine Zahlung geleistet wurde. In diesem Falle hat der Kunde zwei Möglichkeiten: 1. Der gezahlte Betrag wird an den Kunden abzgl. der tatsächlich entstandenen Kosten zurück gezahlt. 2. Der Kunde gestaltet seine Anzeige gemäß den Richtlinien des Verlages entsprechend um.
(5) Sollte der Verlag nicht innerhalb der schriftlich vereinbarten Frist die Druckdaten vom Kunden erhalten, ist der Verlag berechtig, diese ohne weitere Rücksprache selbst nach eigenem Ermessen zu erstellen. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass der Verlag das benötigte Material zur Anzeigenerstellung auch von der Website des Kunden kopieren und verwenden darf. Für die Erstellung einer Anzeige wird hiermit ein Pauschalbetrag i. H. v. € 50,- festgesetzt, welcher durch den Kunden zu begleichen ist. Für unzureichende und fehlerhafte Informationen und Grafiken, können in diesem Falle keine Mängel durch den Kunden beanstandet werden.
(6) Der evtl. Verzicht auf eine Anzeige in Vollfarbe ist ohne Einfluss auf die Berechnung.
§ 4 Anzeigengestaltung durch den Verlag
(1) Bei einer Anzeigengestaltung durch den Verlag gelten die schriftlich vereinbarten Abgabetermine der benötigten Anzeigeninformationen wie z. B. der Texte, Bilder und Logos usw. Diese werden dem Verlag durch den Kunden bis spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss übergeben.
(2) Die Erstellung von Werbegrafiken werden, sofern dies durch den Kunden bereits im Antragsformular angegeben ist, kostenlos erstellt.
(3) Der Verlag behält sich vor, Druckunterlagen, die zur Erstellung von Anzeigen benötigt werden, nur in digitaler Form anzunehmen.
(4) Die durch den Verlag entworfenen und gestalteten Anzeigen gehen nach der vollständigen Rechnungsbegleichung durch den Kunden in dessen Eigentum über und können von ihm frei für andere Zwecke verändert und verwendet werden.
(5) Anzeigen, die vom Verlag gestaltet wurden, sind auf jeden Fall vom Kunden freizugeben. Hierfür wird dem Kunden auf elektronischem Wege eine Onlinedarstellung übermittelt. Diese ist nicht farbverbindlich und kann vom Druck geringfügig abweichen. Der Kunde kontrolliert die Anzeige und teilt auf schriftlichem Wege innerhalb 14 Tage die Freigabe oder Änderungswünsche mit. Versäumt der Kunde vor Anzeigen- bzw. Redaktionsschluss oder bis zu einem anderen, seitens des Verlages genannten Termin für seine Anzeige(n) die Druckfreigabe zu erteilen, wird dies als stillschweigende Druckfreigabe gewertet. Die Genehmigung zum Druck und zur Verbreitung gilt in diesem Falle als erteilt und es übernimmt der Verlag für evtl. übersehene Satz- und Layoutfehler keine Haftung. Eine Reklamation ist hierbei nach dem Druck ausgeschlossen.
(6) Falls der Kunde nicht über die technische Möglichkeit verfügt, um ihm die Onlinedarstellung auf elektronischem Wege zukommen zu lassen, oder dass er diese abrufen kann, wird ihm auf Wunsch ein Ausdruck der Anzeige zur Freigabe vorgelegt bzw. zugesendet. Dieser Abdruck ist weder farb- noch größenverbindlich und gibt nur Auskunft darüber, ob alle Elemente vorhanden und innerhalb des Kalenders richtig platziert sind.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Zahlungen haben ohne jegliche Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung(en) zu erfolgen. Etwaig vereinbarte Nachlässe sind bereits mit eingerechnet bzw. abgezogen. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgesetzten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Rechnungsreklamationen sind binnen 14 Tage nach Zustellung schriftlich einzureichen.
(2) Nach schriftlicher Auftragsannahme durch den Verlag wird eine Anzahlung i. H. v. 60 % der vertraglich vereinbarten Summe in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist innerhalb 14 Tage nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
(3) Nach Erscheinen der Stadtkalender erfolgt die Rechnungsstellung der Restzahlung (40 %). Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt durch den Kunden zu begleichen. Der Kunde erhält die Rechnung mit mind. einem Belegexemplar des fertigen Kalenders.
(4) Zahlungen sind an das Konto bei der HypoVereinsbank in Deggendorf (Kto. 368849995 / BLZ 74120071 / Kontoinhaber: Informiert.TV GmbH & Co. KG) unter Angabe der Rechungsnummer und dem Vermerk „Stadtkalender" zu leisten.
(5) Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Darüber hinaus wir eine Bearbeitungs- und Mahngebühr i. H. v. € 5,- bei der ersten Mahnung und eine Gebühr i. H. v. € 15,- bei der zweiten Mahnung fällig. Gerät der Kunde in Verzug der Anzahlung ist der Verlag dazu berechtigt, mit der zweiten Mahnung den vollen Betrag des Auftrages in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(6) Der Kunde hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige, welcher nachweislich durch den Verlag verschuldet wurde, Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige in einer der folgenden Ausgaben. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. In Zweifelsfällen unterwirft sich der Verlag einem Gutachter. Alle anfallenden Kosten für diesen Gutachter trägt der Auftraggeber. Der Gutachter wird vom Verlag nominiert.
§ 6 Auflage und Umfang
(1) Aus einer Auflagen- bzw. Umfangsminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn die ausgeschriebenen Auflagen der einzelnen Landkreise um mehr als 20 % unterschritten werden. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
(2) Sollten die Auflagen der einzelnen Kalender den angekündigten Umfang übersteigen, so führt diese Umfangserhöhung, gleich wie groß diese ist, in keinem Falle zu einer Erhöhung des Anzeigenpreises für bereits abgeschlossene Aufträge.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenen beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz des Verlages, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen auf das internationale Recht sowie unter Ausschluss des EU-Kaufrechtes. Der Verlag ist jederzeit bemüht, anfallende Differenzen gütlich und einvernehmlich zu lösen.
(2) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem von beiden Vertragsparteien bei Vertragsabschluss wirtschaftlich Gewolltem in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
(3) Nebenabreden als Auftragsbestandteil bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen werden nicht anerkannt. Alle von diesen Regelungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen ebenfalls zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst. Die Schriftform wird auch durch e-Mail oder Telefaxschreiben gewahrt.
§ 8 Yenomi-Card Vorteilsgeber (YCV)
(1) Der YCV gewährt allen Yenomi-Card-Inhabern auf Vorzeigen der Karte den/die auf der Vorderseite beschriebene(n)Vorteil(e).
(2) Die Gebühr für die Jahresmitgliedschaft beträgt € 94,90 (zzgl. ges. MwSt.). Je nach Vereinbarung wird diese vom Konto des YCVs eingezogen bzw. erhält dieser eine Rechnung.
(3) Die Laufzeit der Mitgliedschaft als Vorteilspartner ist auf ein volles Kalenderjahr, beginnend zum 01. Januar 2011 (00:00 Uhr) festgesetzt und endet am 31. Dezember 2011 (24:00 Uhr). Dieser Vertrag verlängert sich nicht automatisch und Bedarf daher zur Beendigung auch keiner Kündigung.
(4) Der YCV erhält einen Gutscheineintrag im Wert von € 39,- (netto) und 25 Stadtkalender im Wert von 12,50 (netto) gratis
